Bei einem Work and Travel Aufenhalt bist du bist du in der Regel etwa 12 Monate lang im außereuropäischen Ausland unterwegs. Deine normale gesetzliche Krankenversicherung greift hier daher leider nicht mehr und übernimmt daher keinerlei Kosten mehr im Ausland. Vor allem aber auch, weil deine Reise keine reine Urlaubsreise, sondern mit gelegentlicher bezahlter Arbeit verbunden ist. Aber Folgendes sollte man dabei beachten:

Wer eine Auszeit vom deutschen Alltag und somit eine Auszeit aus dem Berufsleben einlegen möchte, kommt logischerweise zu der Überlegung, was mit der Arbeitsstelle geschehen soll. Anders, als in anderen europäischen Ländern, haben Arbeitnehmer in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf eine ‚Freistellung von der Arbeit‘. Somit wird die Bundesagentur für Arbeit früher oder später unweigerlich ein Teil der Reiseplanung.

Unmittelbar vor Ausreise in Deutschland sollte eine Abmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt gilt die gesetzliche Krankenkasse als stillgelegt und wird nach Rückkehr wieder aktiv, sobald die Leistungen bei der Arbeitsagentur wieder bewilligt sind. Am Tag der Abreise besteht somit bereits kein Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse mehr. Diese ‚Versicherungslücke‘ kann durch die richtige private Auslandskrankenversicherung abgedeckt werden.

Nach Beendigung der Reise ist eine erneute Anmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, um den verbleibenden Anspruch an staatlichen Leistungen wieder geltend zu machen. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkasse tritt ab der erneuten, schriftlichen Bewilligung des Antrages auf Arbeitslosengeld wieder in Kraft und die heimatliche Jobsuche kann beginnen.

Es muss daher eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Was genau dabei speziell für Work-and-Travel zu beachten ist, erfährst du im Beitrag Auslandskrankenversicherung für einen Work-and-Travel-Aufenthalt.

Allgemeine Informationen und Hinweise zum Thema ‚Auslandskrankenversicherungen‘, eine Liste verschiedener Anbieter sind auch zu erhalten beim:

Verband der Privaten Krankenversicherungen
Postfach 511040 – 50946 Köln
Telefon 0221 376 620

Auf jeden Fall zu beachten: Bis du Fan von Extremsportarten? Neuseeland ist z.B. ein Land des Funsports und der Extremsportarten – ist es für Langzeitreisende und nz-Backpacker sinnvoll, vorher abzuklären, ob der jeweilige Versicherungsvertrag Verletzungen abdeckt, die durch Extremsportarten verursacht wurden. Versicherungsverträge und deren Bedingungen sollten genau gelesen werden, um spätere Komplikationen zu vermeiden.

Für den Fall, dass Versicherungsleistungen im Ausland in Anspruch genommen werden müssen, sollten die Nummern der Versicherungspolicen während der Reise jederzeit griffbereit sein.

Kehrst du früher zurück nach Hause, erhältst du den zu viel bezahlten Beitrag aber zurückerstattet.

Wenn du für dein Work and Travel Abenteuer nach Kanada oder in die USA reist, achte bei der Auswahl deiner Versicherungen unbedingt darauf, dass Reisen in die USA und nach Kanada auch abgedeckt sind. Behandlungs- und Arztkosten in diesen beiden Ländern sind höher als zum Beispiel in Australien oder Neuseeland. Einige Versicherer schließen bei günstigen Tarifen daher die USA und auch Kanada oftmals aus. Deshalb solltest du hierauf dann besonders Acht geben.