Wenn du in den USA arbeiten möchtest, brauchst du auf jeden Fall ein Visum. Welches das ist, ist von deinem Job und deiner Aufenthaltsdauer abhängig. Einige Dinge gelten aber grundsätzlich für alle Visa. Du musst dich auf der Website des CGI anmelden, des Visa-Informationsdienstes der USA. Hier füllst du online das Formular DS-160 aus, mit dem du dich um ein Nichteinwanderungsvisum bewirbst. Hier zahlst du auch deine Antragsgebühren, deren Höhe von der Art des Visums abhängt. Im Anschluss kannst du einen Termin mit einem amerikanischen Konsulat vereinbaren, zu dem du alle wichtigen Unterlagen mitbringst.
In den meisten Fällen musst du bestätigen, dass du nach Ablauf des Visums gewillt bist, die USA wieder zu verlassen. Häufig musst du auch nachweisen, dass deine Finanzen dir das Leben in den USA gestatten und auch für den Rückflug ausreichen.
J-1 – das Visum für Praktika, Traineeships, Au pair oder Working Holiday-Programme
Du hast einen Praktikums- oder Traineeplatz in den USA ergattert? Herzlichen Glückwunsch! Du suchst dir einen designated sponsor, also eine vom U.S. Department of State geprüfte und zertifizierte Austauschorganisation, und lässt dich in der Datenbank SEVIS eintragen. Das kostet dich rund 180 US-Dollar – außer, wenn du als Camp Counsellor oder Au pair oder im Programm Summer Work arbeitest: Dann sind es lediglich 35 Dollar, die du zu zahlen hast.
Dein zukünftiger Arbeitgeber muss deinen Trainee- oder Arbeitsplan niederschreiben und als DS-7002 einreichen (als Ferienarbeiter oder Au pair brauchst du dieses Dokument nicht). Dein designated sponsor sendet dir dann das Formular DS-2019 zu, das du gewissenhaft ausfüllst. Nun meldest du dich wie oben beschrieben auf der CGI-Website an, füllst das Formular DS-160 aus und lässt dir einen Interview-Termin im Konsulat geben. Weitere Informationen zum J-1-Visum….
H-1B – für dringend benötigte Fachkräfte
Du hast, was sie wollen, nämlich einen bestimmten Abschluss, der mindestens dem Bachelor-Abschluss entspricht, oder mehrjährige Berufserfahrung in einem Bereich, in dem in den USA Fachkräftemangel herrscht. Unter diesen Umständen kann ein Arbeitgeber, der dich gern beschäftigen möchte, beim US-Department of Labor eine Labor Condition Attestation (LCA) einreichen. Darin bestätigt er, dass der Betrieb nicht bestreikt wird, dass dein Gehalt nicht unter dem von vergleichbaren US-amerikanischen Fachkräften liegt und dass das Vorhaben im Betrieb verlautbart wurde. Das sind Punkte, die von vornherein feststehen müssen.
Die Zahl der H-1B-Visa ist begrenzt, was viele der US-amerikanischen Unternehmen bemängeln. Meist sind sie innerhalb der ersten Monate eines Jahres vergeben, sodass es zu beginn des nächsten Jahres eine hohe Anfrage gibt. Das Visum erlaubt es dir, bis zu drei Jahre in den USA zu arbeiten.
B-1 – für die Geschäftsreise in die USA
Strenggenommen ist das Visum B-1 kein Arbeitsvisum – es erlaubt dir, eine Geschäftsreise in die USA zu unternehmen und dort für deinen Arbeitgeber tätig zu sein. Es erlaubt dir aber nicht, in den USA selbst für einen US-amerikanischen Arbeitgeber zu arbeiten. Du kannst dich dort etwa um Geschäftskunden kümmern, an Konferenzen oder Messen teilnehmen oder über Verträge verhandeln. Mit diesem Visum kannst du entweder einmalig für bis zu 180 Tage in den USA bleiben, oder du kehrst mehrmals innerhalb eines Jahres zurück. Aber Achtung: Wie immer hat auch hier der Zollbeamte das letzte Wort. Nur, weil er dich das erste Mal mit diesem Visum ins Land gelassen hat, heißt das nicht, dass er das immer tun muss.
I-Visum – für Journalisten
Bist du in einem Medienunternehmen tätig oder selbstständiger Journalist, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen das I-Visum beantragen. Dafür muss dein Projekt vor allem der Bildung oder der Information und nicht vor allem der Unterhaltung dienen. Um das Visum beantragen zu können, brauchst du deinen Presseausweis oder einen Nachweis der Berechtigung durch eine journalistische Organisation, deinen Arbeitsvertrag oder einen schriftlichen Auftrag und eine Beschreibung der geplanten Tätigkeit. Für die Produktionskosten müssen überwiegend Unternehmen oder Organisationen außerhalb der USA aufkommen.
E-1/E-2 – für Händler und Investoren
Arbeitest du für ein Geschäft, das regelmäßig Handel mit den USA treibt, kannst du möglicherweise das E-1 Visum beantragen. Dafür muss die USA mit mehr als 50 Prozent der Haupthandelspartner sein. Außerdem ist es wichtig, dass zwischen den USA und deinem Herkunftsland ein bilaterales Handelsabkommen besteht – das ist bei Deutschland der Fall. „Handel“ umfasst nicht nur Waren, sondern auch Technologien und Dienstleistungen.
Hast du vor, eine Investition zu tätigen, kommt das Visum H-2 für dich in Betracht: Du kannst in ein bestehendes Unternehmen investieren, eines kaufen oder ein neues aufbauen. Das Unternehmen muss aber zu mindestens 50 % im Besitz deutscher Staatsangehöriger sein. Du nimmst in dem Unternehmen eine Schlüsselposition ein oder bist Mehrheitseigner. Ein E-Visum können nur sehr wenige Personen beantragen, aber da sie maßgeblich einen Mehrwert für die USA schaffen, ist ihr Visum praktisch unbegrenzt verlängerbar. Entsprechend musst du auch nicht erklären, dass du nach Ablauf des Visums wieder abreisen möchtest.
L-Visum – für die Eröffnung von Zweigstellen und Büros
Bist du in einer leitenden Position in einem Unternehmen angestellt, das in den USA eine Zweigstelle oder ein Büro eröffnen möchte, kannst du für die Einreise ein L-Visum beantragen. Das bedeutet, dass keine großen Investitionen vorgenommen und kein bestehender Handel nachgewiesen werden müssen wie bei den E-Visa. Allerdings müssen das Unternehmen in deinem Heimatland und das neu zu eröffnende in den USA in einer qualifizierenden Verbindung zueinander stehen: Ein Unternehmen muss das andere kontrollieren oder am anderen beteiligt sein, beide demselben Unternehmer gehören oder die Zweigstelle in den USA muss rechtlich unselbstständig sein. Das L-Visum ermöglicht es auch, Zweigstellen von NGOs zu errichten, die von den H-Visa grundsätzlich ausgeschlossen sind.
R-Visum – für Personen mit religiösen Berufen
Hast du vor, in religiösen Einrichtungen oder Glaubensgemeinschaften in den USA zu arbeiten, kommt für dich das R-Visum infrage. Dafür gibt es aber einige Grundvoraussetzungen: Deine Glaubensgemeinschaft muss zum Beispiel in den USA als nichtprofitorientierte Organisation anerkannt und von den Steuern befreit sein. Du gehst einer Tätigkeit als Pfarrer oder einem anderen religiösen Beruf nach, in dem du Arbeiten für den religiösen Klerus erledigst oder religiöse Zeremonien leitest. Dein zukünftiger Arbeitgeber muss das Formular I-129 ausfüllen und damit einen Antrag auf ein Nichteinwanderungsvisum für Beschäftigte bei der Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde stellen.