Karte Neuseeland

Jeder Halter eines Working Holiday Visums (WHV) oder Arbeitsvisums ist ab dem Einreisedatum berechtigt, offiziell in Neuseeland zu arbeiten. Somit gilt auch für Touristen die Pflicht, an die neuseeländische Regierung Steuern abzuführen. Die Anmeldung beim neuseeländischen Finanzamt, dem ‚Inland Revenue Department‘ (IRD), erfolgt durch die Erteilung einer ‚Tax Number‘ (Steuernummer). Diese kann am einfachsten direkt in Neuseeland beantragt werden. Ein IRD-Büro ist in jeder größeren Stadt zu finden.

Für die Beantragung wird vom IRD eine Vorlage des Arbeitsvisums oder des Working Holiday Visa und des Reisepasses verlangt. Es kann nach Beantragung bis zu zwei Wochen dauern, bis die Steuernummer vom IRD zugewiesen wurde. Wenn alle Formalitäten erledigt sind, kann die Steuernummer telefonisch abgefragt werden.

Wurde sie zugeteilt, wird anschließend vom Antragsteller ein Tax- Formular ausgefüllt, das man in der Regel vom jeweiligen Arbeitgeber erhält. Der Arbeitnehmer hat durch dieses Steuerformular die Möglichkeit einzuschätzen, auf welche Höhe sich der Jahresverdienst beläuft und welche Steuerklasse gewählt werden soll.

Am Ende der Reise besteht für Touristen die Möglichkeit, für eine Rückerstattung eines Teiles der gezahlten Steuern. Das Formular für diesen sogenannten ‚Tax-Return‘ ist auch beim Inland Revenue Department erhältlich.

Wem die Durchführung des neuseeländischen Steuerausgleichs zu kompliziert erscheint, kann sich auch an einen Tax Agent wenden. Diese Steueragenten sind auch oft in Jobagenturen zu finden, die ihre Dienste auf die Bedürfnisse von Backpackern und Touristen abgestimmt haben.